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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Waldpochen  

§ 1 Anmeldung

*1.1* Der Kunde bietet „Waldpochen“ mit seiner Anmeldung auf
Basis der Walderlebnisausschreibung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen den
Abschluss eines Veranstaltungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich,
telefonisch oder auf elektronischem Wege erfolgen. Nach Annahme der Anmeldung durch
Waldpochen erhält der Kunde als Bestätigung des Vertrages auf einem dauerhaften
Datenträger (z. B. per E-Mail, in Papier nur nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB) die
individuelle Anmeldebestätigung (Rechnung). Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt bei Wahrung der vorvertraglichen Informationspflichten
ein neues Angebot von Waldpochen vor, an das Waldpochen für 7 Tage gebunden ist.
Binnen dieser Frist kann der Kunde das Angebot ausdrücklich oder schlüssig (z. B. durch
Anzahlung) annehmen und der Anmelde Vertrag kommt mit seinem Inhalt zustande. Nimmt
der Kunde das Angebot nicht innerhalb der Frist an, so kommt kein Anmeldevertrag
zustande.

*1.2* Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die
Anmeldung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


*1.3* Das Mindestalter für die Teilnahme an den Walderlebnissen beträgt ohne Begleitung
eines Erziehungsberechtigten 18 Jahre.

 

*1.4* Bei den Waldpochen-Kindertouren ist das Mindestalter 5 Jahre (Haupt Guide ist Sabrina Schumann und immer alle 5 Kinder kommt eine weitere Erwachsene Person hinzu) 


§ 2 Bezahlung des Reisepreises

*2.1* *Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in
Höhe von 20 % des Veranstaltungspreises innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum
fällig und in bar oder durch Überweisung zu leisten. Diese wird auf den Reisepreis
angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu
bezahlen. Erfolgt die Anmeldung innerhalb dieser Frist, so gelten die auf der
Buchungsbestätigung genannten neuen Fristen.

*2.2.* Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Waldpochen berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß §
5.1 zu belasten.

§ 3 Leistungen und Preise

Die von Waldpochen vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der
Walderlebnisausschreibung unter Miteinbeziehung aller im Prospektmaterial enthaltenen
Informationen und Hinweise in Verbindung mit dem Inhalt der Anmeldebestätigung. Preise
in Veranstaltungsausschreibungen gelten – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben –
pro Person. 

§ 4 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

*4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Waldpochen. Tritt der
Kunde vom Veranstaltungsvertrag zurück, verliert Waldpochen den Anspruch auf den
Veranstaltungspreis, kann indes eine angemessene Entschädigung fordern. Waldpochen hat
hierzu die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum
zwischen der Rücktrittserklärung und
dem Veranstaltungsbeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen und dem zu
erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen in
Prozent des Veranstaltungspreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt
bestimmen:
Waldpochen Sternen Tour:
bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20 %
ab 29.-22. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30 %
ab 21.-14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40 %
ab 13.-07. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 %
ab 06. bis 02. Tag vor Veranstaltungsbeginn 90 %

ab 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn, am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100 %

Waldpochen Waldbegegnungs-Touren, Sonderveranstaltungen:
bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 20 %
ab 29.-22. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30 %
ab 21.-14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 40 %
ab 13.-07. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 %
ab 06. bis 02. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 %
ab 01. Tag vor Veranstaltungsbeginn, am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen 100 %

 

Waldpochen Sprösslinge/Kinder und Familien Angebote und alle Coaching Angebote:

ab 10. bis 4. Tag vor Beginn der Veranstaltung 50% 
ab 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% 



Es steht dem Teilnehmenden stets frei, nachzuweisen, dass Waldpochen ein Schaden
überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
Waldpochen behält sich vor, anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete
Entschädigung zu fordern und kann in diesem Fall nachweisen, dass ihre wesentlich höheren
Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Sie kann die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer
etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen.

*4.2 * Abweichend von 4.1 kann Waldpochen keine Entschädigung verlangen, wenn am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der Veranstaltung oder die Beförderung von
Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf
beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren
Vorkehrungen getroffen worden wären.

*4.3* Der Kunde hat keinen rechtlichen Anspruch auf Durchführung von Umbuchungen
(Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins, des Veranstaltungsortes, des
Veranstaltungsprogramms, der Unterkunft oder der Beförderungsart). Werden
Umbuchungen dennoch auf Wunsch des Kunden auf Kulanzbasis vorgenommen, so sind
diese nur bis zum 28. Tag vor Veranstaltungsbeginn möglich. Für derartige Umbuchungen
berechnet Waldpochen ein Umbuchungsentgelt von € 50,– je Reisenden. Es steht dem
Teilnehmenden frei, Waldpochen nachzuweisen, dass kein oder nur ein geringerer Schaden
als die vorstehend genannte Pauschale durch die Umbuchung entstanden ist. Ansonsten sind
Umbuchungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag unter den
Bedingungen von 4.1 sowie bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich.

*4.4* Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Veranstaltungsbeginn auf
einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS, Sprachnachricht) erklären, dass statt
seiner eine Ersatzperson in den Veranstaltungsvertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall
rechtzeitig, wenn sie Waldpochen nicht später als sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn
zugeht. Waldpochen kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese die
vertraglichen Veranstaltungserfordernisse nicht erfüllt. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag
ein, haften sie und der ursprüngliche Kunde Waldpochen als Gesamtschuldner für den
Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Waldpochen darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese
angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis
darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden
sind.

§ 5 Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen, die ihm ordnungsgemäß von
Waldpochen angeboten wurden, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus
sonstigen Gründen, die ausschließlich vom Kunden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so
besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Veranstaltungspreises.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch Waldpochen

Wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf
einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sich sonst stark vertragswidrig verhält,
kann Waldpochen ohne Einhaltung einer Frist den Veranstaltungsvertrag kündigen. Dabei
behält sie den Anspruch auf den Veranstaltungspreis abzüglich des Wertes ersparter
Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile,
die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Bei einer
Kündigung nach Antritt der Veranstaltung wird Waldpochen durch den jeweiligen
Veranstaltungsleiter vertreten.

§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Haftung von Waldpochen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, insbesondere für
solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn,
dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Waldpochen
beruht.

Die vertragliche Haftung von Waldpochen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und
nicht schuldhaft verursacht werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

Waldpochen haftet nicht für Angaben in Prospekten der Leistungsträger (z. B. Hotels, Restaurants),

die nicht von Waldpochen selbst hergestellt oder veröffentlicht wurden. 

 

Für einen Verlust von Gegenständen während eines Waldpochen Angebotes, haftet Waldpochen nicht.

§ 8 Obliegenheiten des Teilnehmenden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des
Teilnehmenden, Mitwirkung des Teilnehmenden


*8.1* Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Veranstaltungsleitung
Waldpochen gegenüber anzuzeigen und innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu
ersuchen (Kontaktadressen und Telefonnummern sind der Veranstaltungsbestätigung und
Ihren Veranstaltungsunterlagen zu entnehmen).
Die Notrufnummer von Waldpochen erhält der Kunde mit seiner Buchungsbestätigung.
Soweit Waldpochen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht
Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten
Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der
Kunde Abhilfe, hat Waldpochen den Veranstaltungsmangel zu beseitigen. Waldpochen kann die
Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes
des Veranstaltungsmangels und des Wertes der betroffenen Veranstaltungsleistung mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Waldpochen kann in der Weise Abhilfe schaffen,
dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann Waldpochen die
Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der
Veranstaltungsleistungen, hat Waldpochen Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen
anzubieten.

*8.2* Wird eine Veranstaltung durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde
den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Waldpochen eine ihr vom
Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der
Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Waldpochen
verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom
Kunden gekündigt, so behält Waldpochen hinsichtlich der erbrachten und der zur
Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Veranstaltungsleistungen den
Anspruch auf den vereinbarten Veranstaltungspreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs.
3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Veranstaltungsleistungen entfällt der Anspruch
von Waldpochen auf den vereinbarten Veranstaltungspreis; insoweit bereits geleistete
Zahlungen sind dem Kunden von Waldpochen zu erstatten.

*8.3* Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht alles Zumutbare zu tun, um
eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. 

*8.4* Der Kunde ist persönlich für sein rechtzeitiges Erscheinen am Veranstaltungsort
verantwortlich.

 

§ 9 Veranstaltungsausfall
Bei einer lokalen Unwetterwarnung des DWD bzw. der Unwetterzentrale und/oder höherer Gewalt wie Sturmschäden oder Schneelast auf den Bäumen, behält sich Waldpochen vor, die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig abzusagen und wenn möglich einen zeitnahen Ersatztermin anzubieten. Regenwetter ohne Unwetterwarnung bedingt keinen Ausfall der Veranstaltung, hier gelten die  Stornoregelungen.

§ 10 Information an die Eltern bei Waldpochen Sprösslinge Angeboten:
Waldpochen geht davon aus, dass der Auftraggeber die Eltern der teilnehmenden Kinder über Zeckenschutz und dem Wald und Wetter angemessene Kleidung informiert hat. Vor der Veranstaltung wird ein Hinweisscheiben mit den nötigen Informationen versendet, das der Auftragnehmer, die Auftragnehmerin bitte unterschrieben zurückgibt.

Die Wartezeit am Veranstaltungstreffpunkt beträgt maximal 10 Minuten über die festgelegte Startzeit hinaus, dann verlassen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Treffpunkt für den Beginn des Angebotes. Verspätungen können telefonisch nicht immer entgegen genommen werden.

Mitwirkungspflicht
Die Aufsichtspflicht verbleibt stets bei den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen TeilnehmerInnen oder Aufsichtspflichtigen bzw. dem Auftragnehmer oder der Auftragnehmerin. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Ich empfehle den Aufsichtspflichtigen nach jeder Veranstaltung ein Absuchen des Körpers der nach Zecken bzw. die Verwendung von Mücken- und Zeckenschutzmitteln. Eine waldtaugliche schützende Kleidung ist empfohlen.


§ 11 Versicherung

Im ausgeschriebenen Veranstaltungspreis sind keine Reiseversicherungen (z. B. für
Reiserücktrittskosten, Kosten des Reiseabbruchs, Auslands-Krankenversicherung etc.)
enthalten. Waldpochen empfiehlt grundsätzlich den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer
Unterstützung einschließlich der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod sowie
einer auch im Ausland gültigen Krankenversicherung.

§ 12 Reise- und Veranstaltungsdokumente

10.1 Der Kunde hat selbst darauf zu achten, dass sein Reisepass bzw. Personalausweis sowie
sonstige Reisedokumente ausreichende Gültigkeit besitzen. Hat der Kunde Waldpochen
damit beauftragt, für ihn behördliche Dokumente (z. B. Visa) zu beantragen, so haftet
Waldpochen nicht für die rechtzeitige Erteilung dieser Dokumente durch deutsche oder
ausländische Behörden, es sei denn, Waldpochen hat gegen eigene Pflichten verstoßen und
selbst die Verzögerung verschuldet.

12.2 Der Kunde hat Waldpochen unverzüglich zu informieren, wenn er die erforderlichen
Veranstaltungsunterlagen (z. B. Hotelvoucher) nicht innerhalb der ihm von Waldpochen
mitgeteilten Zeiten erhält oder wenn die Veranstaltungsunterlagen bezüglich der Daten des
Kunden falsche Angaben enthalten.

§ 13 Datenschutz

Waldpochen informiert den Kunden über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten
in der Datenschutzerklärung auf der Website von Waldpochen und den
datenschutzrechtlichen Hinweisen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf
eine Person persönlich beziehen und die sie identifizieren (z. B. Name, Anschrift, E-MailAdresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung von
Anfragen oder Buchungsanfragen des Kunden oder zur Durchführung vorvertraglicher
Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Veranstaltungsvertrag erforderlich ist.
Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken
zulässig. Die personenbezogenen Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des
Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die
Möglichkeit, seine bei Waldpochen gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen,
über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre
Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen
zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren
(sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die
Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich
unzulässig ist. 
Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen
gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art.
21 DSGVO Widerspruch gegen ihre Verarbeitung einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen,
die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Der Kunde kann unter der E-Mail-Adresse
*anklopfen@ waldpochen.eu* mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch
machen oder Waldpochen unter der unten genannten Adresse kontaktieren. Mit einer
Nachricht an *anklopfen@waldpochen.eu* kann der Kunde auch der Nutzung oder
Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder
zu Marketingzwecken widersprechen. Den Datenschutzbeauftragten erreicht der Kunde
unter +49 (0) 151-27054753 oder unter der unten genannten Adresse mit dem Zusatz „an den
Datenschutzbeauftragten“. Waldpochen verweist im Einzelnen auf ihre
Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 14 Schutzrechte

Waldpochen behält sich alle Rechte an den in ihren Veranstaltungen verbreiteten
Unterlagen vor. Ohne schriftliche Zustimmung von Waldpochen dürfen diese Unterlagen
oder Teile daraus nicht übersetzt, vervielfältigt, nachgedruckt oder auf Medien übernommen
werden.

§ 15 Schlussbestimmungen und Hinweise

*15.1* Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten
alle übrigen Bedingungen weiterhin ihre Gültigkeit, und die Wirksamkeit des Veranstaltungsvertrages
wird dadurch nicht beeinträchtigt.

*15.2* Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und
Waldpochen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Teilnehmende
Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine
Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
wird als Gerichtsstand der Sitz von Waldpochen vereinbart.

*15.3* Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur
außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im
elektronischen Rechtsverkehr geschlossene Verträge bereit, die der Kunde unter
ec.europa.eu/consumers/odr findet. Waldpochen nimmt an einem freiwilligen
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu
auch nicht gesetzlich verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren i. S. d. VSBG existiert
nicht.

Veranstalter ist:
Waldpochen
Am Egelsee 10, 67346 Speyer
Telefon: +49 (0) 151 - 270 54 753
E-Mail: anklopfen@waldpochen.eu

Steuer-ID: 47/651/980344
Sabrina Schumann

Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Walderlebnissen, Reiseveranstaltung

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:
Dialog- Versicherung, Adenauerring 7, 81737 München, räumlicher Geltungsbereich der
Versicherung: weltweit
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung (siehe 13.2).

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